AGB
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
(1) Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB bilden die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen und gelten für alle erteilten Aufträge zwischen NIKE Makeup Artist (folgend Makeup Artist) und dem Kunden (folgend Vertragspartner) am vereinbarten Datum dar. Der Makeup Artist ist jederzeit berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Der Makeup Artist übernimmt keine Haftung und ist jederzeit zum Rücktritt berechtigt.
(2) Vertragsabschluss
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt für alle angefragten Leistungen mit anschließender Auftragsbestätigung zustande, die von dem Makeup Artist mündlich, schriftlich oder in Textform (E-Mail) bestätigt wurden.
(3) Festbuchung
Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und den Vertragspartner verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Makeup Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Makeup Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Der Makeup Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden bzw. in Absprache berechnet.
(4) Vertragsgegenstand
Der Vertrag gilt für alle in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen sowie für nachträglich mündlich oder schriftlich hinzu gebuchte Leistungen. Ebenso können Leistungen ggf. dem geschlossenen Hauptvertrag entnommen werden. Diese Leistungen umfassen u.a. Brautstyling, Destination Wedding, Business & Events, Beauty & Campaign sowie weitere angebotene Leistungen laut Leistungsumfang des Makeup Artist.
(5) Reisekosten
Bei einer Anfahrt von mehr als 40 km von Kempten im Allgäu wird eine zusätzliche Anfahrtspauschale von 0,80 € (inkl. MwSt.) pro weiteren Kilometer (einfache Fahrt // Anfahrt zum Termin) berechnet. Spätestens bei Auftragserfüllung wird der ganze Betrag zur Zahlung fällig.
(6) Zahlungsbedingungen
Die Preise der verschiedenen Styling Angebote sind den aktuell gültigen Preislisten zu entnehmen.
Zusätzliche Kosten werden für Fahrtwege (siehe § 4 Reisekosten) in Rechnung gestellt.
Termine, die über 3 Stunden benötigen, werden zusätzlich mit 25,- € pro angefangene Stunde berechnet. Termine mit einer Anfahrzeit vor 7:00 Uhr, werden zusätzlich mit 50,- € pro angefangene Stunde berechnet. An Sonn- & Feiertagen wird ebenfalls ein Aufschlag in Höhe von 50% des Gesamtpreises berechnet.
Spontan angefragte Dienstleistungen vor Ort zum Styling-Termin werden ebenfalls separat berechnet und sind bei Auftragserfüllung zur Zahlung fällig. Alle in der Auftragsbestätigung oder anderweitig angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils in Deutschland geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Stylingtermin. Die Rechnung wird im PDF-Format per E-Mail an den Vertragspartner übermittelt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Gesamtbetrag (abzüglich geleisteter Vorauszahlung) spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt auf das in der Rechnung angegebene Konto des Makeup Artists zu überweisen. Skonto wird nicht gewährt.
Für Brautstylings gilt, dass die Rechnungsstellung nach der Hochzeit erfolgt. Ausgenommen hiervon ist die vereinbarte Anzahlungspauschale, welche vor dem Hochzeitstermin und zur Fixierung des Hochzeitstermins und Durchführung des Probetermins auf angegebenes Konto zu errichten ist. Die Rechnung wird im PDF-Format per E-Mail an den Vertragspartner übermittelt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Gesamtbetrag (abzüglich geleisteter Vorauszahlung) spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt auf das in der Rechnung angegebene Konto des Makeup Artists zu überweisen. Skonto wird nicht gewährt.
Sollte nach Durchführung des Probetermins der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten, wird eine Rückerstattung der Anzahlungspauschale ausgeschlossen, da die vorab zu zahlende Pauschale die Leistungen des Probetermins umfassen.
(7) Verspätungen
Sollte der Vertragspartner durch Verspätungen den Makeup Artist daran hindern, die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden, wird kein Betrag erstattet. Sollte der Makeup Artist durch seine Verspätung die vereinbarten Dienstleistungen nicht vollständig erbringen können, erstattet er dem Vertragspartner den Betrag für die unerfüllten Dienstleistungen
(8) Nichtzustandekommen des Vertrages & Ausfallhonorar
Sollte der Vertrag nicht zustande kommen oder aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt noch ausstehende Vertragsinhalte nicht erfolgt werden können, ist die jeweils andere Partei umgehend zu informieren.
Im Falle einer Stornierung seitens des Vertragspartners, verpflichtet sich dieser, dem Makeup Artist ein Ausfallhonorar zu zahlen. Für das Ausfallhonorar gelten die folgenden Staffelungen:
- Bei Stornierung ab 3 Monate vor dem Stylingtermin werden 50% des Gesamtbetrags fällig
- Bei Stornierung ab 30 Tage vor dem Stylingtermin werden 75% des Gesamtbetrags fällig
- Bei Stornierung ab 14 Tage vor dem Stylingtermin werden 100% des Gesamtbetrags fällig
Fahrtkosten werden hierbei ausgeklammert.
Nicht stornierbare Hotelkosten müssen vom Vertragspartner in voller Höhe übernommen werden.
Sollte der Makeup Artist seine Tätigkeit aufgrund von höherer Gewalt (wie z.B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihm nicht vertretender Umstände) nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden, haftet der Makeup Artist in diesem Falle nicht.
Sollte der Makeup Artist aufgrund von höherer Gewalt den vereinbarten Probetermin nicht durchführen können, vereinbaren die Parteien einen umgehend und zeitnah einen Ersatzprobetermin.
(9) Haftung
Der Makeup Artist übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Makeup Artist übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.
(10) Namensnennung
Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes als Urheber genannt zu werden. Der Vertragspartner stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.
(11) Verwendung von Bildmaterial
Der Makeup Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Vertragspartner auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.
(12) Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Makeup Artist.
Stand: 03.3024




